Koblenz

Bewährungsstrafe wegen Betrug: Urteil gegen ehemaligen Lottochef rechtskräftig

Hans-Peter Schössler
Ex-Lottochef Hans-Peter Schössler. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Der Schuldspruch gegen den langjährigen Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, Hans-Peter Schössler, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Koblenz, das ihn wegen Betrug zur Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt und ihm eine Geldauflage von 72 000 Euro auferlegt hatte, verworfen.

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Hintergrund der Tat: Lotto Rheinland-Pfalz hatte zwei nicht abgeholte Gewinne von zusammen etwa 1,5 Millionen Euro regelwidrig nicht an den Lotto-Block überwiesen, sondern allein unter den Tippern von Rheinland-Pfalz ausgelost. Das Gericht geht davon aus, dass Schössler die Attraktivität der rheinland-pfälzischen Lottogesellschaft steigern wollte. „Persönlich bereichert hat er sich nicht“, betont das OLG. Dies sei ebenso strafmildernd berücksichtigt worden wie sein Geständnis und die Selbstanzeige im Fall der nicht abgeholten Million Euro im Jahr 2009. us