Staatsanwaltschaft Mainz: Keine Falschaussage im Untersuchungsausschuss – Verfahren gegen Hermann eingestellt
Von Sebastian Stein
Begona Hermann, Vizepräsidentin der ADD, spricht bei einer Pressekonferenz, in der die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer ein Konzept zur aufsuchenden Beratung für Flutopfer vorstellt. +++ dpa-Bildfunk +++Foto: Thomas Frey/picture alliance/dpa
In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz war es um eine mögliche uneidliche Falschaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Januar dieses Jahres gegangen. Wie die Justizbehörde die Entscheidung begründet und wie die Opposition reagiert.
Lesezeit: 3 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Begoña Hermann (SPD), eingestellt. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für eine uneidliche Falschaussage, heißt es in der Begründung. Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion sowie Obmann seiner Fraktion im Flutuntersuchungsausschuss, Michael Frisch, hatte Hermann vorgeworfen, falsche Angaben ...
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