Prozess um tote Enkelin: Ist die Angeklagte schuldunfähig?
Das ist das Haus, in dem die Großmutter ihre Enkelin getötet haben soll.Foto: T. Frey/Archiv
Nach Meinung zweier Sachverständiger war die 56 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Birkenfeld, die am 23. Juni ihre zweijährige Enkelin getötet haben soll, zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig.
Lesezeit: 2 Minuten
Bad Kreuznach - Nach Meinung zweier Sachverständiger war die 56 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Birkenfeld, die am 23. Juni ihre zweijährige Enkelin getötet haben soll, zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig.
Dieses Ergebnis ihrer Untersuchungen präsentierten die Experten am fünften Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht. Der psychiatrische Sachverständige ...
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