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Rheinland-Pfalz

Keine Klage: Was kann Ex-Landrat disziplinarrechtlich noch drohen?

Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
Autos stehen auf der überfluteten Bundesstraße 265 im Wasser. Die Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal im Juli 2021 wurde durch tagelange heftige Regenfälle verursacht. Foto: Marius Becker/picture alliance/dpa

Zwar wird keine Klage gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler erhoben, disziplinarrechtlich wird sein Verhalten während der Katastrophe aber noch ein Nachspiel mit sich bringen: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier lässt mittelfristig ein derzeit ruhendes Verfahren wieder aufleben.

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Das Verhalten von Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) während der Ahrflut, die 135 Menschen in den Tod riss, wird aus vielen Blickwinkeln beurteilt – moralisch, strafrechtlich, politisch, aber auch disziplinarrechtlich. Werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen irgendwann rechtskräftig eingestellt, lebt das ...