16-facher Satz ist o.k.: Kampfhundbesitzer scheitert mit Klage gegen erhöhte Steuer
Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das OVG in Koblenz in einem Berufungsverfahren nach Mitteilung vom Mittwoch.
Das Gericht argumentierte, eine jährliche Steuer von 1000 Euro mache das Halten eines Kampfhundes in Schüller nicht unmöglich. Eine „erdrosselnde Wirkung“ dieser Summe könnte es nur geben, wenn sie die Haltungskosten deutlich überstiege. Diese lägen aber ebenfalls bei mindestens 800 Euro pro Jahr.
Die Steuer von 1000 Euro für Kampfhunde und ihr Steigerungssatz im Verhältnis zur viel niedrigeren Steuer für normale Hunde (das 16,7-fache) fallen laut OVG zudem im bundesweiten Vergleich nicht völlig aus dem Rahmen. dpa