Kontrollen zur Überwachung der Verkehrstüchtigkeit
Bei vier Verkehrsteilnehmern wurde festgestellt, dass sie aufgrund vorangegangenem Betäubungsmittelkonsums, nicht hätten am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass trotz der Gesetzesänderung, was den Konsum von Cannabis betrifft, die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weiterhin nicht erlaubt ist und strafbar bleibt.
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