Prüm

Bremsscheiben gerissen und verbotenerweise am Sonntag unterwegs

Von Polizeipräsidium Trier (ots)
Symbolbild
Aufgrund eines Unfalls war die A48 bei Ochtendung etwa eine Stunde gesperrt. Foto: Carsten Rehder/dpa

Am Sonntag führten Beamte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) und der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier zahlreiche Kontrollen des Güterkraftverkehrs im Bereich Prüm durch.

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Dabei wurden von den Beamten einige Milchtransporte mit zu hohem Gewicht und ein Viehtransport in völlig verkehrsunsicherem Zustand gestoppt, der auch noch verbotenerweise am Sonntag auf dem Weg nach Belgien war.

Am frühen Morgen staunten selbst die erfahrenen Beamten über einen spanischen Viehtransport (Leerfahrt), dessen Bremsscheiben an der Sattelzugmaschine beiderseitig mehrfach gerissen waren. Die Risse erstreckten sich über das gesamte Tragbild der Bremsscheiben und waren teils mehrere Millimeter breit. Zudem hätte der Viehtransport aufgrund fehlender Ausnahmegenehmigung am Sonntag, auch bei Leerfahrten, gar nicht fahren dürfen. Denn Lkw über 7,5 Tonnen bzw. Lkw mit Anhängern dürfen gemäß §30 StVO an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zum gewerblichen Güterverkehr nicht verkehren.

Die Weiterfahrt wurde bis zu Behebung der Mängel untersagt. Gegen den Fahrer und das Unternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet und vom Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe einbehalten.

Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurden insgesamt drei Milchtransporte gestoppt, die das zulässige Gesamtgewicht von 40.000 Kg überschritten hatten. Dabei wurde zwei Mal ein Gesamtgewicht von mehr als 46 Tonnen festgestellt. Die Milch konnte im Anschluss an die jeweilige Kontrolle bei dem milchverarbeitenden Unternehmen entladen werden. Gegen alle drei Fahrer und das Unternehmen wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeiten- Verfahren eingeleitet.

Des Weiteren stellten die Beamten bei einem belgischen Milchtransport fest, dass dessen erforderliche Lizenz zum Transport für Milch abgelaufen war. Dieser durfte noch entladen und darf bis zur Erlangung einer neuen Lizenz keine weitere Milch mehr transportieren. Es erfolgte ein Bericht an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Bei weiteren Kontrollen wurden noch einige Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt, die jeweils einen Bericht an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität zur Folge haben.

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