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Westerwaldkreis

Richter: Bewährung schreckt Täter nicht ab

„Manchmal denke ich, dass der Angeklagte innerlich lacht, wenn er dann mit einer Bewährungsstrafe nach Hause geht", sagt Richter Hans Helmut Strüder.
„Manchmal denke ich, dass der Angeklagte innerlich lacht, wenn er dann mit einer Bewährungsstrafe nach Hause geht", sagt Richter Hans Helmut Strüder. Foto: Sascha Ditscher

Reichen die geltenden gesetzlichen Vorgaben aus, um potenzielle Einbrecher von der Begehung einer Straftat abzuschrecken? Unsere Zeitung hat mit einem Experten gesprochen.

Lesezeit: 3 Minuten
Für Richter Hans Helmut Strüder, der seit annähernd 33 Jahren als Straf- und Ermittlungsrichter am Amtsgericht in Westerburg tätig ist, ist dies zumindest fraglich. Warum er dieser Meinung ist, erklärt er im Interview mit unserer Zeitung.Welche Strafen sieht das Strafgesetzbuch für Wohnungseinbrüche vor?Beim schweren Diebstahl ist grundsätzlich eine Mindeststrafe von ...