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Westerwald

Nach dem Kauf: Streit über Stadtrechtsurkunde von 1314 entbrannt

Von Nadja Hoffmann-Heidrich
Vor Kurzem wurde die Stadtrechtsurkunde von 1314 an die Stiftung Kultur im Kreis Altenkirchen übergeben. Historiker fordern jetzt die Aufbewahrung in einem staatlichen Archiv.
Vor Kurzem wurde die Stadtrechtsurkunde von 1314 an die Stiftung Kultur im Kreis Altenkirchen übergeben. Historiker fordern jetzt die Aufbewahrung in einem staatlichen Archiv. Foto: Julia Hilgeroth-Buchner

Am 16. Dezember 1314 stellte König Ludwig der Bayer einen wichtigen Privilegienbrief aus, durch den die Orte Hachenburg, Altenkirchen und Weltersburg (allesamt in der Grafschaft Sayn gelegen) zu Städten erhoben wurden. Vor einigen Wochen nun gelangte die bedeutende Stadtrechtsurkunde, die lange Zeit als verschollen galt, durch Kauf in den Besitz der „Stiftung Kultur im Kreis AK“, eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, die das Dokument unter Anleitung und Beobachtung einer Diplom-Restauratorin in ihrem Gebäude in Schutzbach (Kreis Altenkirchen) archivieren möchte. Darüber ist jetzt ein Streit mit Historikern aus der Region entbrannt, die eine Aufbewahrung in einem staatlichen Archiv, zum Beispiel im Landeshauptarchiv Koblenz oder im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, fordern.

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Die historische Urkunde war dem Vorsitzenden der Stiftung, Klaus H. Reifenrath, vor einigen Wochen feierlich in Altenkirchen von Christian Eicher im Namen von dessen betagter Mutter Anna überreicht worden. Diese war durch ihren Vorfahren Dr. Christian Daniel Jung, der als Arzt im 19. Jahrhundert in Kirchen praktizierte und sehr an ...