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Montabaur

Fristverlängerung: Neue Chance für den Windpark in der VG Montabaur?

Von Susanne Willke
In dieser Blickrichtung könnte zwischen Nomborn und Heilberscheid nach derzeitigem Planungsstand eine Windenergieanlage stehen. Der Baum markiert die Stelle, an der im Waldstück dahinter eine Anlage herausragen könnte. Foto: Sascha Ditscher
In dieser Blickrichtung könnte zwischen Nomborn und Heilberscheid nach derzeitigem Planungsstand eine Windenergieanlage stehen. Der Baum markiert die Stelle, an der im Waldstück dahinter eine Anlage herausragen könnte. Foto: Sascha Ditscher

Ein neuer Entwurf für das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) zum Thema Windkraft könnte das Aus eben dieses Themas für die Verbandsgemeinde Montabaur bedeuten. Denn der Entwurf für die dritte Teilfortschreibung des LEP IV sieht unter anderem größere Abstände zwischen Windenergieanlagen (WEA) und Wohnbebauung vor. Damit würde die verbleibende Fläche auf den Eisenbachhöhen unwirtschaftlich werden. Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur beschloss deshalb, eine Stellungnahme abzugeben, in der eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 gefordert wird. In dem Zeitraum könne eine Genehmigung des Windparks Eisenbachhöhe auf Basis des noch geltenden Flächennutzungsplanes Windenergie möglich bleiben.

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  Die Verbandsgemeinde Montabaur hat bislang 110.000 Euro in die Entwicklung der Windenergie investiert. Damit wollte sie der Forderung der Landesregierung gerecht werden, die zwei Prozent der Fläche für Windenergie zur Verfügung stellen will. Unter anderem sind Kosten entstanden, um Avifauna-Gutachten (Vogelbestand der Region) zu bezahlen. Sie sind Grundlage, um den ...