1. Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) ist am 1. Oktober 2014 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet worden. Die Zentralstelle zieht Ermittlungen aus dem Bereich der Internetkriminalität des gesamten Landes dann an sich, wenn es sich entweder um Verfahren von besonderer Bedeutung, besondere Schwierigkeit und/oder von besonderem Umfang handelt.
2. Phishing-Mails dienen dem Zweck, die persönliche Zugangsdaten von Internetnutzern zu erlangen, um die Daten in einem nächsten Schritt zur Begehung weiteren Straftaten einzusetzen. In der Regel sind die E-Mails im standardisierten Design der betroffenen Unternehmen gestaltet, um keinen Verdacht zu erregen. Der Internetnutzer wird nach Anklicken eines Links in der „Phishing-Mail“ auf eine Webseite des Täters geleitet und dort aufgefordert, in ein Formular die Zugangsdaten für den Account des betroffenen Unternehmens einzugeben. Diese Daten werden dann an die Täter weitergeleitet, der sie sodann für kriminelle Zwecke einsetzen kann.
3. Der Begriff „Darknet“ bezeichnet den Teil des World Wide Web, der bei einer Recherche über normale Suchmaschinen nicht erscheint. Die im Darknet liegenden Webseiten bestehen überwiegend aus themenbezogenen Datenbanken beziehungsweise Foren. Es handelt sich hierbei um – vielfach kriminelle – Inhalte und Schwarzmärkte, die nicht von Suchmaschinen indexiert werden sollen und damit nicht frei zugänglich sind. Darknet-Märkte und Foren dienen überwiegend dem Umsatz von kriminellen Gütern jeglicher Art (Betäubungsmittel, Falschgeld, Waffen etc.). Aufmachung und Benutzerschnittstelle dieser „Darknetmärkte“ sind im Allgemeinen professionell ausgeführt und ähneln der Struktur bekannter virtueller Marktplätze wie ebay oder Amazon. Allein das tägliche Umsatzvolumen an Betäubungsmitteln im Darknet wird auf 300.000 bis 500.000 US-Dollar geschätzt.