Die Fassade des Landgerichts in Koblenz.Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv
Als minderschweren Fall wertet die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz zwar den Banküberfall, den ein 22-Jähriger im März in Ulmen versucht hat. Doch nach Meinung des Gerichts handelt es sich auch unter Berücksichtigung der strafmildernden Umstände wie Geständnis und Reue des Angeklagten, keine Vorstrafen sowie seine durch ein medizinisches Gutachten festgestellte labile Persönlichkeit um eine schwere Straftat, erklärt die Vorsitzende Richterin Monika Fay-Tiemann das Urteil, das da lautet: drei Jahre Haft wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung.
Lesezeit: 2 Minuten
"Auch wenn die Kindheit schwer war und die Mutter nicht immer so gehandelt hat, wie sie hätte handeln sollen, ist das noch lange kein Grund für einen Banküberfall", sagt die Richterin. Die Tat sei zwar äußerst stümperhaft ausgeführt worden, stellt Fay-Tiemann fest: "Trotzdem hat der Angeklagte sie geplant." Er hatte ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.