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Büchel/Cochem

Strafbefehl für Friedensaktivisten: Blockade „Büchel 65“ hat ein juritisches Nachspiel

An mehr als 30 Tagen gab es Blockadeaktionen in Büchel im Frühjahr. Nun erließ das Cochemer Amtsgericht deswegen einen Strafbefehl.
An mehr als 30 Tagen gab es Blockadeaktionen in Büchel im Frühjahr. Nun erließ das Cochemer Amtsgericht deswegen einen Strafbefehl. Foto: Dieter Junker

Die Blockadeaktion „Büchel 65“ vom Frühjahr dieses Jahres hat nun doch noch ein juristisches Nachspiel. Das Amtsgericht Cochem hat gegen Carsten Orth aus Elmshorn wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht einen Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro (80 Tagessätze) erlassen.

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Ihm wird dabei vorgeworfen, die Versammlungen am Fliegerhorst nicht angemeldet zu haben. Wegen seiner Namensnennung im Impressum der Homepage sieht ihn das Gericht als Veranstalter und Gesamtverantwortlichen der Aktion der Friedensbewegung an. Insgesamt werden ihm im Strafbefehl 22 unangemeldete Blockadeaktionen im Frühjahr zur Last gelegt. Carsten Orth weist diese Vorwürfe zurück. ...