Weinlounge und Markplatz Zell waren im August 2015 Brunnenfest-Schauplatz. Es hat ein juristisches Nachspiel.Foto: David Ditzer
Eine Güteverhandlung zwischen der Stadt Zell als Klägerin und dem Zeller Winzer Jörg Lehmen als Beklagtem vor der Vierten Zivilkammer des Landgerichts Koblenz ist gescheitert. Bei dem Streit geht es im Wesentlichen um eine Schirmanlage im Wert von gut 3400 Euro. Ein von Lehmen ausgerichtetes Fest überstand sie nicht schadlos, weil ein Unwetter sie zerstörte – allerdings erst deutlich nach Ende des Festes.
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Dass der Fall vor dem Landgericht landete, liegt daran, dass die Stadt Zell zusätzlich festgestellt wissen möchte, dass der Beklagte Lehmen keinen Anspruch auf einen Gewinnausfall von 7000 Euro hat. Mithin liegt der Streitwert insgesamt über der Grenze von 5000 Euro, und die Auseinandersetzung kann nicht mehr vor dem Amtsgericht ...
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