Plus
Cochem

Moselaner wegen Facebook-Kommentars zu Geldstrafe verurteilt: Wut über Terror erlaubt keine Verunglimpfung

Von 
Brigitte Meier
Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Cochem jetzt einen 48-jährigen Moselaner verurteilt. In einem Facebook-Kommentar hatte er seiner Wut über einen terroristischen Anschlag illegal Luft gemacht. 
Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Cochem jetzt einen 48-jährigen Moselaner verurteilt. In einem Facebook-Kommentar hatte er seiner Wut über einen terroristischen Anschlag illegal Luft gemacht.  Foto: Archiv Kevin Rühle

Ist ein Facebook-Kommentar, der sich in sehr drastischen, die Menschenwürde verletzenden Worten über einen terroristischen Anschlag empört, noch von der Meinungsfreiheit geschützt? Nach Ansicht von Amtsrichter Gerald Michel ist er das nicht, und deswegen verurteilt er einen Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro. Der 48-jährige Moselaner hat einem Strafbefehl widersprochen, sodass der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt wird.

Lesezeit: 2 Minuten
Auf die Frage, ob er sich zu dem Vorwurf äußern wolle, antwortet der Angeklagte selbstsicher: „Ich äußere mich sehr gern.“ Und gibt unumwunden zu, dass er im Juli 2016 als Reaktion auf den blutigen Anschlag eines Flüchtlings in Würzburg menschenverachtende Ausdrücke und Sätze im Internet gepostet hat. So fand es ...