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Cochem

Sind die Aufrufe an Soldaten strafbar?

Hermann Theisen aus Heidelberg bei der Verteilung von Flugblättern und Aufrufen an die Soldaten in Büchel.  Foto: Dieter Junker
Hermann Theisen aus Heidelberg bei der Verteilung von Flugblättern und Aufrufen an die Soldaten in Büchel. Foto: Dieter Junker

Wegen des Vorwurfs, öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, muss sich derzeit der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen vor dem Cochemer Amtsgericht verantworten. Theisen hat mehrmals im vergangenen Jahr vor dem Fliegerhorst in Büchel Aufrufe an die Soldaten und Zivilbediensteten verteilt, in denen sie aufgefordert werden, die Öffentlichkeit über Befehle und die militärischen Abläufe im Zusammenhang mit in Büchel gelagerten US-Atombomben zu informieren. Diese Aufrufe verschickte der Friedensaktivist zudem an Kommunalpolitiker in der Verbandsgemeinde Ulmen.

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Von Dieter Junker "Ich halte es für wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Stationierung und geplanten Modernisierung dieser Atomwaffen informiert wird", betonte Hermann Theisen vor dem Amtsgericht. Denn diese Waffen seien völkerrechtswidrig. Dabei verwies er zudem auf entsprechende Beschlüsse des Deutschen Bundestages und des rheinland-pfälzischen Landtags, in dem sich ...