Strohballenbrände: Mutßmaßliche Brandstifter stehen ab 20. März vor Gericht
Zwei Fortsetzungstermine sind für Dienstag und Mittwoch, 4. und 5. April, angesetzt. Da beide Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten bereits volljährig waren, ist die Hauptverhandlung öffentlich. Den beiden jungen Männern werden laut Staatsanwaltschaft Koblenz insgesamt 19 gemeinschaftlich begangene Brandstiftungsdelikte zur Last gelegt, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb. Die Brandstiftungen betreffen in 17 Fällen Strohballenbrände, in einem Fall wurde in Mendig ein Linienbus niedergebrannt, und in einem weiteren Fall werden die beiden 19-Jährigen beschuldigt, in Weißenthurm mehrere Kraftfahrzeuge eines Gebrauchtwagenhändlers in Brand gesetzt zu haben. Gegenüber der Polizei legten sie umfassende Geständnisse ab. mif