Folgende Kreisstraßen beziehungsweise Streckenabschnitte sollen laut dem Abstufungskonzept des Landkreises MYK abgestuft werden:
Verbandsgemeinde Vordereifel: K 7 auf einer Länge von 0,7 Kilometern zwischen der L 96 und Bermel, K 8 auf einer Länge von 0,7 Kilometern zwischen der L 96 und Bermel-Fensterseifen, K 13 auf einer Länge von 1 Kilometer zwischen der K 11 in Welschenbach bis Baar-Engeln, K 25 auf einer Länge von 0,9 Kilometern zwischen der K 28 und der L 52 in Kehrig.
Stadt Mayen: K 26 auf einer Länge von 1,2 Kilometern zwischen der K 93 und Betzing.
VG Maifeld: Seitenarm der K 39 nach Münstermaifeld auf einer Länge von 0,6 Kilometern, K 49 auf einer Länge von 0,7 Kilometern zwischen der L 52 und Polch-Ruitsch, K 49 auf einer Länge von 0,4 Kilometern zwischen der L 52 und der K 48 in Kerben, K 51 auf einer Länge von 1,6 Kilometern zwischen der L 98 und Welling.
VG Rhein-Mosel: K 68 auf einer Länge von 1,8 Kilometern zwischen der B 411 und der K 69 in Dieblich, K 70 auf einer Länge von 3,5 Kilometern zwischen der B 49 und Schwalberhof (Niederfell), K 73 auf einer Länge von 0,3 Kilometern zwischen der K 72 und Brodenbach-Stabenhof, K 74 auf einer Länge von 0,3 Kilometern zwischen der L 206 und Brodenbach-Ehrenburgertal, K 75 auf einer Länge von 0,5 Kilometern zwischen der K 72 und Brodenbach-Kröpplingen, K 76 auf einer Länge von 0,8 Kilometern zwischen der L 207 und Nörtershausen, K 78 auf einer Länge von 1,8 Kilometern durch Spay, K 79 auf einer Länge von 0,8 Kilometern zwischen der B 327 und Rhens-Hünenfeld.
VG Vallendar: K 85 auf einer Länge von 1,1 Kilometern zwischen dem Kreisel Urbar und der Grenze zur Stadt Koblenz.
Bereits von Kreis- zu Gemeindestrafen abgestuft wurden im Rahmen des Konzeptes: K 22 in der Ortsdurchfahrt Ettringen (VG Vordereifel), Seitenarm der K 39 nach Lasserg (VG Maifeld), K 61 zwischen der B 256 und Kretz (VG Pellenz), K 84 von der B 42 bis Kreisel Urbar mit Wirkung zum 1. Juli 2017 (VG Vallendar), K 87 zwischen Mülheim-Kärlich und der Gemarkungsgrenze (VG Weißenthurm).
An den übrigen Abstufungen wird der Kreis weiterhin festhalten, sofern sich nichts an der Gesetzgebung ändert, wie die Verwaltung erklärte. vos