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Geflügelpest: Stallpflicht für sämtliches Federvieh im Landkreis Mayen-Koblenz

Stallpflicht für Geflügel Foto: honorarfrei

Für sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz gehaltene Geflügel gilt ab sofort eine Stallpflicht. Diese Verfügung haben die Veterinäre der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung der in Schleswig-Holstein ausgebrochenen Geflügelpest zu verhindern.

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Kreis MYK. Für sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz gehaltene Geflügel gilt ab sofort eine Stallpflicht. Diese Verfügung haben die Veterinäre der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung der in Schleswig-Holstein ausgebrochenen Geflügelpest zu verhindern. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 31. Januar. Sie betrifft Hühner, Trut-, Perl-, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten ...