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Koblenz
Seilbahn: Rechtliche Grundlage für Betriebsverlängerung besteht
Koblenz - Eine weitere Hürde auf dem Weg zur Verlängerung der Seilbahnlaufzeit ist genommen: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord akzeptiert die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Seilbahn, die die Grundlage für eine zunächst zweijährige Verlängerung des Seilbahnbetriebs über 2013 hinaus ist.
Das entsprechende Schreiben ging am Montag bei der ...