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Rundgang über den Hauptfriedhof: Gräber erzählen Geschichte(n)

Foto: hoa

Als der Koblenzer Hauptfriedhof im Jahre 1820 geweiht wurde, war die Gestaltungssatzung streng und rigide:

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Weil das Gelände im Schussbereich der Festungsanlagen lag, durften zumeist nur flache Kissengrabsteine als Erinnerung an die Verstorbenen gesetzt werden. "Alles, was einem Angreifer als Deckung hätte dienen können, war dagegen verboten", weiß Manfred Böckling. Damit der Friedhof flächenmäßig nicht wuchs, waren zudem die "Liegezeiten" stark begrenzt. Nach spätestens zehn ...