Straßensperrungen und geänderte Busverbindungen
Aufgrund des Verlaufs des Möhnenumzugs in Mülheim-Kärlich ist es nach Angaben der Verbandsgemeinde Weißenthurm aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Kapellenstraße von der Einmündung der Poststraße bis zur Einmündung der Ringstraße (Höhe Hotel Grüters) und die Ringstraße zwischen der Annastraße und der Einmündung in die Bahnhofstraße für Fahrzeuge aller Art über die Zeiten des Umzuges hinaus voll zu sperren. Die Ringstraße (vorderer Teil) und die „Hintere“ Ringstraße bleiben weiterhin frei befahrbar. Der Verkehr wird über die Bahnhofstraße, die Ortsumgehung und die Poststraße sowie alternativ über die vordere und hintere Ringstraße und die Kurfürstenstraße beziehungsweise umgekehrt umgeleitet. Die Sperrung beginnt am Donnerstag, 12 Uhr und endet, für die Kapellenstraße, am Freitag, gegen 12 Uhr. Die Ringstraße wird im Verlauf des späten Donnerstagabend freigegeben.
Die Buslinien 354 und 370 werden während der gesamten Sperrung an der Ersatzhaltestelle in der Clemensstraße, Höhe Kurfürstenhalle enden beziehungsweise beginnen. Aufgrund der Sperrung der Ringstraße im Bereich der Rheinlandhalle verkehren die Busse der Linie 357 (Koblenz-Neuwied) während des Umzuges ebenfalls nur über die Haltestelle in der Clemensstraße. Alle anderen Haltestellen in der Stadt Mülheim-Kärlich werden nicht angedient. Die Busse verkehren über die Ortsentlastungsstraße. Im Anschluss an den Umzug verkehren die Busse über die Bahnhofstraße und Jahnstraße. Ab diesem Zeitpunkt halten die Busse der Linie 357 in beiden Richtungen an den Haltestellen in der Jahnstraße sowie an einer eingerichteten Sonderhaltestelle in der Bahnhofstraße unterhalb der Kreuzung Ringstraße / Bahnhofstraße. Aufgrund eines Umzuges in der oberen Bahnhofstraße/Ecke Koblenzer Straße sowie des anschließenden Umzuges am Karnevalssonntag besteht die Umleitung der Buslinie 357 fort bis zum Betriebsende am Karnevalssonntag. Die VG-Verwaltung Weißenthurm bittet darum, die entsprechenden Aushänge zu beachten.
Die Anlieger der gesperrten Straße werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße, sondern auf ihren Grundstücken oder in anderen Straßenzügen zu parken. Die Zu- beziehungsweise Ausfahrt auf und von den Grundstücken in der abgesperrten Straße ist laut Verwaltung während der oben genannten Sperrzeit nicht möglich.