Wohnkosten: Jobcenter zahlt nur in Ausnahmefällen mehr
Bis zu welcher Grenze das Jobcenter die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern, anerkannten Flüchtlingen und andere Kunden übernehmen kann, ist klar geregelt. Es gilt je nach Personenzahl eine Angemessenheitsgrenze, die an den aktuellen Mietspiegel angelehnt ist und nur in absoluten Ausnahmefällen überschritten werden darf, teilt die Stadt mit, etwa wenn eine behindertengerechte Wohnung nötig ist oder Obdachlosigkeit droht. „Sonst kann das Jobcenter keine Zustimmung erteilen“, betont die Stadt.
Ruth Forg, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters, verteidigt das: „Nicht nur weil jemand Flüchtling ist, können wir eine Ausnahme machen. Das müssen wir aushalten, die Gesetze gelten eben für alle.“ Das Jobcenter betreut zurzeit etwa 1400 bis 1600 Flüchtlinge, ihre Zahl wächst. sem