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Koblenz

Missverständnis um Wohnung für Flüchtlinge: Wer zahlt die Miete?

Von Stephanie Mersmann
Schlüssel
Symbolfoto Foto: Dieter Assmann/Archiv/dpa

Die Wohnsituation von Flüchtlingen in der Stadt ist schwierig: Auch wenn viele mittlerweile eine Aufenthaltsgenehmigung haben und in eine „normale“ Wohnung umziehen dürfen, ist es für sie – wie für andere Menschen mit geringen Einkünften auch – oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Lesezeit: 2 Minuten
Und selbst wenn sie eine solche gefunden haben, bedeutet das nicht immer, dass sie hier auch einziehen können. So wie die syrische Familie, die die Koblenzerin Karin Herrmann betreut. Mit sieben Personen leben die Flüchtlinge im Haus Bastian, pro Person bezahlt die Stadt 410 Euro inklusive Nebenkosten für ihre Unterkunft in ...
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Wohnkosten: Jobcenter zahlt nur in Ausnahmefällen mehr

Bis zu welcher Grenze das Jobcenter die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern, anerkannten Flüchtlingen und andere Kunden übernehmen kann, ist klar geregelt. Es gilt je nach Personenzahl eine Angemessenheitsgrenze, die an den aktuellen Mietspiegel angelehnt ist und nur in absoluten Ausnahmefällen überschritten werden darf, teilt die Stadt mit, etwa wenn eine behindertengerechte Wohnung nötig ist oder Obdachlosigkeit droht. „Sonst kann das Jobcenter keine Zustimmung erteilen“, betont die Stadt.

Ruth Forg, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters, verteidigt das: „Nicht nur weil jemand Flüchtling ist, können wir eine Ausnahme machen. Das müssen wir aushalten, die Gesetze gelten eben für alle.“ Das Jobcenter betreut zurzeit etwa 1400 bis 1600 Flüchtlinge, ihre Zahl wächst. sem
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