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Limburg/Elbtal

Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft für Vergewaltiger

Auch wenn es mit einvernehmlichen Sexspielen begann: Wer eine Frau festhält und gegen ihren Willen in sie eindringt, ihr noch droht, ist der Vergewaltigung schuldig, hat das Limburger Landgericht geurteilt.

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Angeklagt war ein heute 27-jähriger Mann. Wegen der Vergewaltigung, tateinheitlich mit vorsätzlicher Körperverletzung, muss er für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Die Strafe bewegt sich außerhalb jenes Rahmens, in dem noch eine Bewährung möglich ist. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.Kontakt über das InternetEs begann ziemlich harmlos zwischen ...