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Koblenz/Braubach

Seelische „Explosion“: Mildes Urteil nach Bluttat in Braubach

Foto: dpa​
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Der Vater brüllte, die Mutter heulte, der Sohn wollte dem ein Ende setzen. Darum attackierte er seinen Vater mit einem Trekkingmesser, rammte es ihm ins Brustbein, ins Schlüsselbein und in den Hals. Jetzt hat ihn das Landgericht Koblenz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

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Von unserem Reporter Eugen Lambrecht Angeklagt war der 53-Jährige wegen versuchten Mordes. Von diesem Vorwurf lösten sich jetzt alle Prozessbeteiligten. Zwar starb der Vater sechs Wochen nach der Tat vom 6. April. Jedoch sind die Stichverletzungen laut Gerichtsmediziner nicht todesursächlich gewesen - denn der 81-Jährige litt an schweren Vorerkrankungen. Außerdem hätte ...