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Muss Tebartz-van Elst keine Wiedergutmachung leisten?

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, Delegat für Katechese im Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung, im Petersdom im Vatikan - jetzt mit Vollbart und neuer Brille.
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, Delegat für Katechese im Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung, im Petersdom im Vatikan - jetzt mit Vollbart und neuer Brille. Foto: KNA

Der Papst hat nach einem Zeitungsbericht angeblich entschieden, dass der emeritierte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst dem Bistum nach dem Finanzskandal um den Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten muss. Das Bistum dementiert.

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Und auch aus Rom kommt Widerspruch. Der Bericht entspreche nicht den Tatsachen, sagte der Leiter der deutschsprachigen Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat, Winfried König, dem Evangelischen Pressedienst. Über eine Entscheidung des Papstes in der Angelegenheit wisse er nichts. Im Übrigen sei das Staatssekretariat gar nicht zuständig, sondern vielmehr die Bischofskongregation.Stephan Schnelle, ...