Die Kreisverwaltung will nicht länger zusehen, wie das teilweise einsturzgefährdete Wohnhaus von den Bewohnern genutzt wird, obwohl dies von der Behörde ganz klar untersagt wurde.Foto: Dagmar Schweickert
Das Hauptgebäude ist einsturzgefährdet, wird aber unerlaubt genutzt. Das Nebengebäude ist keine Wohnung, ein Zwangsgeld wäre sinnlos.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Dagmar Schweickert
Die Verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat den sogenannten Mietnomaden aus Ebertshausen die Zwangsräumung angedroht. In einem achtseitigen Schreiben erläutert sie, warum das Ehepaar, das seit drei Jahren in dem Mietshaus und einem Anbau wohnt, ohne Miete zu zahlen, ausziehen muss.
Am 15. Juni hat die Kreisverwaltung diese Nutzungsuntersagung ...
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