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Diez

Handwerker vor Gericht: Gedankenlosigkeit war der Schlüssel zum Freispruch

Justizia
Symbolbild Foto: dpa

Unwissenheit, im Volksmund: Dummheit, schützt vor Strafe nicht – das Fehlen böser Absicht gelegentlich schon. So wurde ein Handwerker vor dem Amtsgericht Diez freigesprochen, weil er glaubhaft machen konnte, ein Werkzeug nur aus Gedankenlosigkeit eingesteckt zu haben, nicht aber in der Absicht, es zu stehlen.

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 „Es fehlt die Zueignungsabsicht“, drückte es der Verteidiger etwas gestelzt aus. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte schlicht: „Objektiv war es ein Diebstahl, doch fehlt der subjektive Nachweis eines Vorsatzes.“ Dem schloss sich Amtsgerichtsdirektor Eckhard Krahn an: „Ihre Einlassung widerspricht nicht der Lebenswirklichkeit.“ Der 30-Jährige, der für eine Neuwieder Firma als Servicetechniker ...