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Diez
Handwerker vor Gericht: Gedankenlosigkeit war der Schlüssel zum Freispruch
„Es fehlt die Zueignungsabsicht“, drückte es der Verteidiger etwas gestelzt aus. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte schlicht: „Objektiv war es ein Diebstahl, doch fehlt der subjektive Nachweis eines Vorsatzes.“ Dem schloss sich Amtsgerichtsdirektor Eckhard Krahn an: „Ihre Einlassung widerspricht nicht der Lebenswirklichkeit.“
Der 30-Jährige, der für eine Neuwieder Firma als Servicetechniker ...