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Hahnstätten/Koblenz
Gericht: Satzung über wiederkehrende Beiträge nichtig
Seit 2012 erhebt die Ortsgemeinde wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau. Die erste Satzung dazu für den Ausbau von Verkehrsanlagen wurde am 26. August 2011 beschlossen und vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 21. August 2012 teilweise für unwirksam erklärt. Daraufhin beschloss der Gemeinderat eine neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für ...