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Hahnstätten/Koblenz

Gericht: Satzung über wiederkehrende Beiträge nichtig

Auf der Bundesstraße 54, die mitten durch die Ortsgemeinde Hahnstätten führt, herrscht ständig ein hohes Verkehrsaufkommen durch Pkw- und Lastverkehr. Nach Einschätzung der Richter trennt die Hauptverkehrsader die Gemeinde in verschiedene Abrechnungsgebiete.  Foto: Dagmar Schweickert
Auf der Bundesstraße 54, die mitten durch die Ortsgemeinde Hahnstätten führt, herrscht ständig ein hohes Verkehrsaufkommen durch Pkw- und Lastverkehr. Nach Einschätzung der Richter trennt die Hauptverkehrsader die Gemeinde in verschiedene Abrechnungsgebiete. Foto: Dagmar Schweickert

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Hahnstätten nichtig ist. Die Kläger sind Eigentümer oder Miteigentümer von Grundstücken in der Ortsgemeinde Hahnstätten.

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Seit 2012 erhebt die Ortsgemeinde wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau. Die erste Satzung dazu für den Ausbau von Verkehrsanlagen wurde am 26. August 2011 beschlossen und vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 21. August 2012 teilweise für unwirksam erklärt. Daraufhin beschloss der Gemeinderat eine neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für ...