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Limburg

Nach 49 Jahren Ehe: Mann erschlägt seine pflegebedürftige Frau

Das Limburger Landgericht hat einen 75 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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So weit liegen Staatsanwaltschaft und Landgericht beim Strafmaß selten auseinander. Nachdem der Vertreter der Anklage gegen einen 75-jährigen Rentner wegen Mordes eine lebenslange Haft gefordert hatte, verhängte die Schwurgerichtskammer eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zulässig. Auf ...