Plus
Bonn/Bad Breisig

Prozess im Fall Niklas: Sagt Walid S. zur Sache aus?

Von Jan Lindner
Im Fall Niklas P. haben die Ermittler unter anderem eine Jacke mit Blut gefunden.
Im Fall Niklas P. haben die Ermittler unter anderem eine Jacke mit Blut gefunden. Foto: dpa

Es hat elf Verhandlungstage gebraucht, ehe sich der Vorsitzende Richter Volker Kunkel erstmals direkt an Walid S. wandte. Am Ende der dreistündigen Sitzung sagte er zum Hauptangeklagten im Niklas-Prozess: „Vielleicht gehen Sie nochmal in sich und äußern sich auch mal nachdenkenswert zur Sache.“ Zur Person werde sich sein Mandant auf jeden Fall äußern, sagte Verteidiger Martin Kretschmer. Ob dieser auch etwas zur Tatnacht sagen wird, ließ der Anwalt offen.

Lesezeit: 2 Minuten
Dem Appell des Richters war erneut ein mühsamer Prozesstag im größten Saal des Bonner Landgerichts vorausgegangen (40 Zuschauer). Erkenntnisgewinn: wieder sehr gering. Acht Zeugen waren geladen, allesamt Angehörige und Freunde des 21-jährigen Italieners mit marokkanischen Wurzeln. Schon vorher war klar, dass seine Mutter von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen würde. Von ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Der Niklas-Prozess

Der Niklas-Prozess hat am 20. Januar vor dem Jugendschwurgericht des Bonner Landgerichts begonnen.

Der 17-jährige Bad Breisiger war in der Nacht zum 7. Mai 2016 am Rondell in der Rheinallee in Bad Godesberg brutal niedergeprügelt worden und sechs Tage später gestorben. Dem Hauptangeklagten Walid S. wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Er bestreitet die Tat. Im Verfahren gegen S. sind bis zum 31. März noch fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten Roman W. ist Anfang März abgetrennt worden.

Meistgelesene Artikel