Streit wegen Kindesmissbrauch: Stadt Bad Kreuznach muss nicht zahlen
Foto: dpa
Weil er als 32-Jähriger eine sexuelle Beziehung zu einer 15-Jährigen führte, verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen Jugendtrainer 2008 zu einer Geldstrafe von 10 200 Euro. Auch danach war er als Trainer in einem Sportverein in Bad Kreuznach aktiv und leitete Jugendfreizeiten. Zum Missfallen von Stadt und Landkreis: Deshalb verweigerten sie dem Sportverein die Zuschüsse für Freizeiten, an denen der vorbestrafte Trainer teilnahm. Jetzt musste sich das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit dem Streit beschäftigen.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Reporter Eugen Lambrecht
Der Hintergrund: Um zu beurteilen, ob Bewerber als Betreuer im Kinder- und Jugendbereich geeignet sind, müssen Arbeitgeber und Vereine auf ein erweitertes Führungszeugnis bestehen. Doch reicht das als Beurteilungsgrundlage? Ja, sagt der Sportverein in Bad Kreuznach und klagt deshalb gegen die Kreisstadt. Der Verein besteht auf ...
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