Bescheide: Bürger sollen Widerspruch einlegen
Niederhausen. Wie Ortsbürgermeister Manfred Kauer (Niederhausen) informierte, werden die Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster-Ebernburg ihre Bürger auffordern, Widerspruch gegen die Bescheide über die Abwasserentgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtung der Stadt Bad Kreuznach vom 12. Januar 2017 einzulegen. Je nach Grundstücksgröße und Verbrauch sind Erhöhungen von mehr als 40 Prozent an der Tagesordnung.
Vorhergehende Informationen, nachvollziehbare Begründungen oder überhaupt irgendwelche Informationen seien nicht erfolgt, heißt es in der Aufforderung zum Widerspruch, der unserer Zeitung vorliegt. Gegen dieses unmögliche Vorgehen sollte man ein Zeichen setzen und zunächst zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, so das Anschreiben. Weiter heißt es: „Nur so behalten Sie Ihr Recht auf eine eventuelle Rückerstattung, falls sich die Rechtswidrigkeit der Erhöhung bestätigt.“ In einem zweiten Schritt lassen die Ortsbürgermeister eine eingehende Überprüfung der Bescheide und alles, was dazugehört, wie die Kalkulation der Entgelte, vornehmen. Zudem streben sie ein Musterverfahren an. Zunächst braucht niemand eine Begründung für seinen Widerspruch angeben. Wichtig ist aber, dass der Widerspruch einen Monat nach Zustellung des Bescheides vorliegt. Die Gemeindeverwaltungen halten die nötigen Vordrucke bereit. bj