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Bad Kreuznach
Bestatter gesteht Urnentausch: Eineinhalb Jahre auf Bewährung
Der Fall ist kurios – und er hat Seltenheitswert. Das betonten auch der leitende Richter Wolfram Obenauer und Staatsanwältin Susanne Paeseler. Für das Strafmaß waren am Ende weniger die materiellen Schäden, die Obenauer auf 15 000 Euro schätzte, ausschlaggebend. Vielmehr ging es um das pietätlose Vorgehen des Bestatters, genauer gesagt um ...