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Bad Kreuznach

Angeklagter will Haft statt Zwangstherapie: Drogendealer bedrohte seine säumigen Kunden

Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ahndete das Landgericht Bad Kreuznach die Drogengeschäfte, die ein 23 Jahre alter Mann aus Bad Kreuznach von Juni bis Ende November 2016 betrieb. Weil der Angeklagte in dieser Zeit auch selbst von Marihuana abhängig war, ordnete die zweite Strafkammer zudem die Unterbringung des 23-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an, wo er eine Therapie durchlaufen soll.

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Das Gesetz sieht vor, dass diese sogenannte Zwangstherapie vor der Freiheitsstrafe vollzogen wird. Wenn sich der Angeklagte, der gestern nach längerer Untersuchungshaft mit dem Urteil auf freien Fuß gesetzt wurde, für die Annahme des Richterspruchs entscheiden sollte und auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet, kann der 23-Jährige die Therapie in ...