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Fürfeld

Bebauungsplan Windpark Fürfeld ist unwirksam

Ausblick in den Vogelzugkorridor, in dem der Windpark Fürfeld entstanden ist. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz stellten nun fest, dass Belange des Vogelschutzes, insbesondere des Vogelzuges, im Umweltgutachten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.  Archivfoto: Josef Nürnberg
Ausblick in den Vogelzugkorridor, in dem der Windpark Fürfeld entstanden ist. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz stellten nun fest, dass Belange des Vogelschutzes, insbesondere des Vogelzuges, im Umweltgutachten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Archiv Foto: Josef Nürnberg

Die unendliche Geschichte um den Windpark Fürfeld geht weiter. Nach dem Hickhack um eine Umweltverträglichkeitsprüfung, nach zwischenzeitlichem Baustopp sowie der Betriebsgenehmigung im Herbst vergangenen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz nun den Bebauungsplan „Windkraft Fürfeld“ für unwirksam erklärt.

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Von unserem Redaktionsleiter Gustl Stumpf Es folgte damit einem Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative Gegenwind, vertreten durch deren Sprecher Dr. Stephan Schlitz. Schon bei der mündlichen Verhandlung am 29. Januar vor dem OVG hatte sich herauskristallisiert, dass Fragen des Vogelzugs im entsprechenden Korridor nicht ausreichend berücksichtigt worden sind und ein Gutachten des Büros Gutschker-Dongus ...