Rhein-Lahn

Staatliche Finanzhilfe nach den Unwettern: Vier Wochen Antragsfrist

Unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen und Unternehmen nach den Unwettern in diesem Jahr staatliche Finanzhilfen beantragen. 
Unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen und Unternehmen nach den Unwettern in diesem Jahr staatliche Finanzhilfen beantragen.  Foto: Andreas Jöckel

Nach den Unwettern in den vergangenen Monaten gewährt das Innenministerium in Härtefällen nun staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden. Dazu wurden Elementarereignisse für die Landkreise Rhein-Lahn, Rhein-Hunsrück, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bad Kreuznach und Mainz-Bingen formal anerkannt und im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Anzeige

Die Anträge müssen bis 5. September bei den Verbandsgemeinden und Städten gestellt werden. Dort liegt eine Verwaltungsvorschrift vor, die alle Voraussetzungen für eine Bewilligung und das Verfahren erklärt. Anträge von Privatpersonen werden dort abschließend bearbeitet, Anträge von Unternehmen werden an die Kreisverwaltung weitergegeben.

Von staatlicher Hilfe ausdrücklich ausgenommen sind versicherbare Elementarschäden. Die Verwaltungsvorschrift weist hierbei auf die Notwendigkeit der Eigenvorsorge hin. Es gelten außerdem Höchstgrenzen bezüglich Einkommen und Vermögen. aj