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Mittelrhein

Mittelrheinbrücke: Bürgerinitiative hofft auf Gespräch mit Bröhr und Wissing

Von Andreas Jöckel

Gedämpfte Stimmung bei der Bürgerinitiative (BI) Pro Brücke: Zum ersten Mal treffen sich die Mitglieder, seit Landrat Marlon Bröhr (CDU) im vergangenen Jahr im Rhein-Hunsrück-Kreis einen neuen Kurs beim Thema Mittelrheinbrücke eingeschlagen hat. Verärgert äußern sich viele Mitglieder im Hotel Krone in Kestert darüber. Aber, was hilft es, in der verfahrenen Situation einen „Schuldigen“ auszumachen, aber in der Sache nicht weiterzukommen? Auf Vorschlag des Vorstandes hofft die BI, Bröhr und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zu einer Moderation an einen Tisch zu bekommen.

Lesezeit: 2 Minuten
Ernüchternd beleuchtet Vorsitzender Bernd Zorn aus Auel den Istzustand: „Wir waren schon weiter. Es wurden Hürden aufgebaut, die das Projekt nicht nur verzögern, sondern in höchstem Maße gefährden.“ Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, eine kommunale Brücke voranzubringen, bis die rot-grüne Koalition das Projekt von 2011 bis 2016 auf Eis ...
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Beschluss des Rhein-Lahn-Kreises lässt Ergebnis offen

Der Beschluss, den der Kreistag Rhein-Lahn mit einer Mehrheit aus SPD, CDU, FWG, Alfa und FDP am 10. Januar beschlossen hat, beinhaltet bereits die Chance für ein Raumordnungsverfahren mit offenem Ausgang bezüglich der Trägerschaft. Der Wortlaut:

„1. Der Rhein-Lahn-Kreis bekräftigt seinen nachdrücklichen Wunsch zur Realisierung einer festen Mittelrheinquerung und beauftragt den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, die notwendigen Unterlagen zu erstellen und das Raumordnungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist der Rhein-Lahn-Kreis bereit, sich mit Finanzierungshilfen in Höhe von 100 000 Euro zu beteiligen.

2. Der Rhein-Lahn-Kreis bittet das Land Rheinland-Pfalz, alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit zügig mit dem Raumordnungsverfahren gestartet werden kann.

3. Weitere Entscheidungen und finanzielle Beteiligungen des Rhein-Lahn-Kreises erfolgen erst nach Vorliegen einer einvernehmlichen Regelung des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis und dem Rhein-Lahn-Kreis im Hinblick auf den Bau und die dauerhafte Unterhaltung der Mittelrheinbrücke.

4. Der Rhein-Lahn-Kreis wird regelmäßig über den Fortgang des Raumordnungsverfahrens informiert.“ aj

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