Windkraft-Urteil: Lierschied hat keinen Anspruch auf Änderung des Welterbegebietes
Windräder sind in der Kernzone und im Rahmenbereich des Welterbes verboten. Foto: J. Büttner/ArchivFoto: J. Büttner/Archiv/dpa
Die Gemeinde Lierschied in der Verbandsgemeinde Loreley hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Rahmenbereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal verändert wird. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Gemeinde wollte erreichen, in einem Bereich außerhalb des Welterbes Windkraftanlagen zu bauen. Doch auch dies war unabhängig von der Welterbezugehörigkeit von der Kreisverwaltung mit Blick auf den Denkmalschutz abgelehnt worden.
Das Gebiet der Ortsgemeinde Lierschied liegt überwiegend in der Kern- und teilweise in der Pufferzone des Unesco-Welterbegebiets Oberes Mittelrheintal, das ...
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