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Kreis Altenkirchen

Kreis Altenkirchen: Werden Behinderte am Parken gehindert?

Von Markus Kratzer
Für das Parken auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz, wie hier vor der Kreisverwaltung in Altenkirchen, benötigt man einen Berechtigungsschein. Wer hier unerlaubt seinen Pkw abstellt, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro.  Foto: Heinz-Günter Augst
Für das Parken auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz, wie hier vor der Kreisverwaltung in Altenkirchen, benötigt man einen Berechtigungsschein. Wer hier unerlaubt seinen Pkw abstellt, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro. Foto: Heinz-Günter Augst

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt, kann schnell 35 Euro los sein. Aber wie rücksichtslos sind die Autofahrer im Kreis? Parken sie wirklich unberechtigt auf diesen besonders gekennzeichneten Stellflächen, auch wenn sie „nur ganz schnell“ ein paar Brötchen holen oder ein Paket zur Post bringen wollen?

Lesezeit: 3 Minuten
In unserer Redaktion haben sich jüngst die Beschwerden von Behinderten gehäuft, die eine unerlaubte Nutzung der Parkplätze anprangern. Wir haben uns deshalb in einigen Verwaltungen umgehört. Dort ist das Problem bekannt, auch wenn sich die Zahl der „Fälle“ aktuell nicht spürbar erhöht hat, so die einhellige Einschätzung. Winfried Steiner aus Kirchen ...