Gerichtsurteil: Drei Jahre für schwere Brandstiftung
Wie lang die Ruine von Tüschebachsmühle noch die Landschaft verschandelt, weiß keiner. An einen Wiederaufbau ist nach dem Urteil von gestern weiterhin nicht zu denken.Foto: Markus Döring
Zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen schwerer Brandstiftung ist gestern am Amtsgericht Betzdorf der Inhaber des Ausflugslokals Tüschebachsmühle verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Neeb sah es als erwiesen an, dass der 58-jährige Angeklagte das ihm gehörende Gebäude bei Niederfischbach am 25. April 2014 selbst angezündet hat, worauf es bis auf die Grundmauern niederbrannte.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unseren Redakteur Peter Seel
Allerdings sprach man dem Gastwirt eine verminderte Schuldfähigkeit zu, weil er nach wochenlangem schweren Stress in einer Art Kurzschlussreaktion gehandelt habe. So konnte das Strafmaß im Bereich zwischen drei Monaten und drei Jahren angesiedelt werden - anstatt, wie sonst, zwischen einem und 15 Jahren. Mit dem ...
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