Betzdorf/Altenkirchen – Der Vorwurf wog schwer: Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen musste sich ein junger Mann aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen vor dem Schöffengericht in Betzdorf verantworten. Zwar ließ sich die Vergewaltigung anhand der Zeugenaussage nicht nachweisen, den Missbrauch gab der 24-Jährige im Laufe der Verhandlung aber zu. Das Gericht verurteilte ihn zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Lesezeit: 3 Minuten
Betzdorf/Altenkirchen - Der Vorwurf wog schwer: Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen musste sich ein junger Mann aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen vor dem Schöffengericht in Betzdorf verantworten. Zwar ließ sich die Vergewaltigung anhand der Zeugenaussage nicht nachweisen, den Missbrauch gab der 24-Jährige im Laufe der Verhandlung aber zu. Das ...
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