Solche Tagesordnungspunkte müssen vom 1. Juli an auf jeden Fall öffentlich diskutiert werden; das sieht die Gemeindeordnung vor.Foto: Peerenboom
Die Kreistage, Gemeinderäte und Verbandsgemeinderäte stehen vor einem Paradigmenwechsel: Der Landtag hat die Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Juli geändert und darin vorgesehen, dass künftig alle Sitzungen öffentlich sein müssen. Nur dann, wenn Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner gegen eine öffentliche Behandlung sprechen, können die Gremien hinter verschlossenen Türen tagen. Die hauptamtlichen Bürgermeister im Kreis Altenkirchen nehmen diese Änderung mit durchaus gemischten Gefühlen auf.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redaktionsleiter Marcelo Peerenboom
Nach Ansicht der bisherigen beiden Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen waren die Möglichkeiten, die Öffentlichkeit auszuschließen, zu weitgehend. Die Folge war, dass insbesondere Ausschüsse des Kreistags, der Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte tagen konnten, ohne dass Bürger oder Pressevertreter zuhören durften. Insofern wurde die Öffentlichkeit oft erst ...
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