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Berlin

Fragen und Antworten: Mini-Jobber können Mindestlohn einklagen

Mini-Jobber können Mindestlohn einklagen Foto: picture alliance

Ab 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Übergangsregelungen sind nur noch für Branchen möglich, die bis dahin einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Auch für Mini-Jobs gilt er ab kommendem Jahr. Was das für Unternehmer und Beschäftigte bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten:

Lesezeit: 3 Minuten
Von unserer Berliner Korrespondentin Rena Lehmann Was bedeutet der Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll generell vom 1. Januar 2015 an gelten. Davon profitieren sollen rund 3,7 Millionen Niedrigverdiener. Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung gilt der Mindestlohn nicht. ...