Rückschlag für die Klägerseite im Schadenersatzverfahren nach dem Wachkoma-Fall in der Fontana-Schönheitsklinik: Der vom Mainzer Landgericht bestellte Gutachter ist vom Oberlandesgericht Koblenz (OLG) für befangen erklärt worden. Die Kläger-Anwältin reagiert empört.
Lesezeit: 1 Minute
Der Heilbronner Anästhesist und Intensivmediziner Prof. Dr. Uwe Schulte-Sasse hatte der Fontana-Klinik beim Verhandlungstermin im August 2012 schwere organisatorische Mängel bescheinigt. Im Sommer 2011 erlitt eine damals 52-jährige Patientin nach einem Gesichtslifting einen Herzstillstand. Ihre Familie fordert 860 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld plus monatliche Pflegekosten.
Das OLG begründet seine Entscheidung ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.