Machen Ärzte einen Behandlungsfehler, muss ihre Berufshaftpflicht Schadenersatz zahlen. Wie viel, das wird im Fall des Wachkomas nach einer Schönheits-OP vor Gericht entschieden. Foto: DPA
Im Fall der 52-jährigen Rheinland-Pfälzerin, die seit einer Schönheitsoperation in der privaten Mainzer Fontana-Klinik im Juni 2011 im Wachkoma liegt, gibt es erbitterten Streit um den Schadenersatz.
Lesezeit: 2 Minuten
Mainz - Im Fall der 52-jährigen Rheinland-Pfälzerin, die seit einer Schönheitsoperation in der privaten Mainzer Fontana-Klinik im Juni 2011 im Wachkoma liegt, gibt es erbitterten Streit um den Schadenersatz.
Zu allem persönlichen Leid, dass seine Frau zum Schwerstpflegefall geworden ist und die beiden Töchter ihre Mutter nur noch am Krankenbett erleben ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.