Kritik an EU-Verbot

Mit der EU-Verordnung 244/2009 wurde im Dezember 2008 das schrittweise Verbot der Glühlampe amtlich. Derzeit greift die dritte Stufe der EU-weiten Verbannung: Klare Glühlampen mit einer Leistung von 60 Watt und mehr sowie alle matten Glühlampen dürfen nicht mehr verkauft werden.

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Mit der EU-Verordnung 244/2009 wurde im Dezember 2008 das schrittweise Verbot der Glühlampe amtlich. Derzeit greift die dritte Stufe der EU-weiten Verbannung: Klare Glühlampen mit einer Leistung von 60 Watt und mehr sowie alle matten Glühlampen dürfen nicht mehr verkauft werden. Zum 1. September 2012 müssen alle Glüh- und Halogenlampen die Energieeffizienzklasse C haben – keine Glühlampe erfüllt diese Anforderung. „Dadurch sollen etwa 15 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden“, erklärt Andreas Löschel, Leiter des Instituts für Umwelt- und Ressourcenökonomie am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung im Film „Bulb Fiction“. „Dies entspricht gerade einmal 4 Promille der CO2-Emissionen in Europa. Das ist verschwindend wenig, ja irrelevant, wenn man über Europa hinausschaut“, sagt Löschel. „Die CO2-Emissionen in China betragen 500 Millionen Tonnen. Allein der jährliche Anstieg beläuft sich auf etwa 550 Millionen Tonnen. Das Glühlampenverbot ist Symbolpolitik.“