Berlin

Hintergrund: Töten aus Mordlust

Wer in Deutschland aus Mordlust einen Menschen vorsätzlich tötet, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Mordlust ist eines der sogenannten Mordmerkmale, die eine „Straftat gegen das Leben“ von einem geringer bestraften Totschlag unterscheiden und zu einem Mord machen.

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Berlin. Wer in Deutschland aus Mordlust einen Menschen vorsätzlich tötet, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Mordlust ist eines der sogenannten Mordmerkmale, die eine „Straftat gegen das Leben“ von einem geringer bestraften Totschlag unterscheiden und zu einem Mord machen.

In Paragraf 211 des Strafgesetzbuches heißt es: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder (...) um eine andere Straftat zu (...) verdecken, einen Menschen tötet.“ Juristen sprechen von Mordlust, wenn etwa Angeberei, Zeitvertreib oder Neugier der einzige Antrieb des Täters waren, einen Menschen sterben zu sehen. dpa