Gericht: Stadt darf Gammelhäuser in der Neustadt nicht verwerten
Schandfleck 1: Haus Nackstraße 1.Foto: Bernd Eßling
Die Stadt Mainz darf die beiden „Gammelhäuser“ in der Mainzer Neustadt nicht zwangsversteigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit der Berufung der Miteigentümer beziehungsweise Verwalter der Häuser statt gegeben. Die schlichte Begründung für das am Dienstag veröffentlichte Urteil: Es fehlt die Rechtsgrundlage.
Lesezeit: 2 Minuten
Mainz/Koblenz - Die Stadt Mainz darf die beiden „Gammelhäuser“ in der Mainzer Neustadt nicht zwangsversteigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit der Berufung der Miteigentümer beziehungsweise Verwalter der Häuser statt gegeben. Die schlichte Begründung für das am Dienstag veröffentlichte Urteil: Es fehlt die Rechtsgrundlage.Bereits im Oktober 2008 ...
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