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Antrag auf pauschalisierte Herabsetzung geleisteter Vorauszahlungen
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Neben einem pauschalierten Verfahren (15 % des Saldos der maßgeblichen Gewinneinkünfte und oder der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) steht es Steuerpflichtigen frei, im Einzelfall unter Einreichung detaillierter Unterlagen einen höheren rücktragsfähigen Verlust darzulegen.
Die durchaus als großzügig anzusehende Regelung folgt nur wenigen Voraussetzungen: Neben einer zwingenden schriftlichen oder elektronischen Antragstellung darf u.a. die Steuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht erfolgt sein. Da dies zum derzeitigen Zeitpunkt bei wohl kaum einem der Steuerpflichtigen der Fall sein dürfte, stellt jene Voraussetzungen kaum eine Hürde dar. Zudem müssen die Steuervorauszahlungen – wohl nur Einkommensteuer und/oder Körperschaftsteuer – für den Veranlagungszeitraum 2020 auf 0 EUR herabgesetzt sein.Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Bleiben Sie gesund!
DORNBACH GmbH
Anton-Jordan-Straße 1
56070 Koblenz
Fon 0261 94 31 – 0
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